Definition UV Typ 3:
Typ 3 bedeutet, dass ein Solarium sowohl im UV-A, als auch im UV-B, eine maximale Stärke von 0.15 Watt pro Quadratmeter aufweisen dar. Solarium-Betreiber müssen innerhalb der V-NISSG Übergangsfrist bis spätestens zum 1. Dezember 2020 die Solarien in Ihrem Studio auf Typ 3 Norm umrüsten. Bis zum 1. Juni 2020 muss eine verbindliche Bestellbestätigung für die Umrüstung vorliegen.
Um das Solarium gemäss des neuen Solarium-Gesetz V-NISSG weiter betreiben zu dürfen, müssen alle Solariumbetreiber bis zum 1. Juni 2020 Ihre Geräte auf den UV Typ 3 umrüsten. Anbei eine Schritt für Schritt Anleitung für Solariumbetreiber.
Hier finden Sie alle Infos und Massnahmen zur Solarium Typ 3 Umrüstung
Der Bundesrat hat Ende Februar 2019 die V-NISSG verabschiedet (Verordnung, die das neue Solariumgesetz der Schweiz beinhaltet). Die Verordnung und das Gesetz sind seit 1. Juni 2019 in Kraft.
Die Original Bestrahlungspläne und Plakate erhalten Sie bei der Solarium Service AG zusammen mit Ihrer Auftragsbestätigung zur Typ 3 Umrüstung.
Damit Sie Ihr Solarium weiter betreiben dürfen, ist die UV-Typ 3 Umrüstung bis spätestens 1. Juni 2020 in Auftrag zu geben.
Weitere Infos und Beratung
Weitere Informationen des Bundesamt für Gesundheit (Deutsch)
Plus d’informations de Office fédéral de la santé publique, division Radioprotection (FRA)
Ulteriori informazioni Ufficio federale della sanità pubblica, divisione Radioprotezione (ITA)